Be safe.
Nutzungsrechte
Häufig kommt die Frage auf, wie sich denn die Nutzungsrechte zusammensetzen.
Für (ge)werblich zu nutzende Musik in Imagevideos, Radiowerbung oder Podcasts gibt es die bekannte GEMA, die mit Hilfe von Formularen schnell die richtigen Gebühren für den gewünschten Zweck und die erforderliche Laufzeit ausgibt.
Für kreative Leistungen liefert die Allianz deutscher Designer mit ihrem AGD Vergütungstarifvertrag Design (AGD/SDSt) ein Werk welches sich seit den 1970er Jahren zur Ermittlung und Berechnung von Nutzungsrechten etabliert hat.
Hier wird anhand von sogenannten Nutzungsfaktoren die Nutzungsvergütung ermittelt, die den entsprechend geschaffenen Wert widerspiegelt:
So ist und bleibt es transparent und fair für beide Seiten. Ob der Nutzer / Kunde ein Werk für eine winzige Anzeige im örtlichen Anzeigenblatt verwendet, oder aber die weltweit größten und wichtigsten Messen damit bespielt, geht nun mit in die Ermittlung der benötigten Rechte mit ein.
Vergleichbar damit, ob ein Film privat im Kreis der Familie gezeigt wird, auf einer öffentlichen Veranstaltung, oder gar in einem Kino welches mit der Ausstrahlung des Films eine Gewinnabsicht erzielen möchte bzw. muss.
Eine gute Beschreibung zur Anwendung findet sich hier:
Nutzungsfaktor bestimmen
Vier Dimensionen in zwei Situationen

1. Nutzerkreis
Dem nicht exklusiven Nutzerkreis räumen wir das einfache Nutzungsrecht ein, dem exklusiven Nutzerkreis das ausschließliche Nutzungsrecht.

3. Nutzungsgebiet
… funktioniert, wenn Nutzung auf ein Gebiet eingegrenzt werden kann
Bezugspunkt: angezielte Nutzungs-/Absatzregion
… empfohlen, wenn Nutzungsgebiet vom Auftraggeber nicht eingegrenzt werden kann.

3. Nutzungsdauer

3. Nutzungsumfang
Mehr Details:
(1) Nutzerkreis nicht exklusiv: Der Auftraggeber kann die Werke nutzen; Der Schaffer darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen bzw die Werke zur eigenen Kommunikation und Präsentation nutzen (hier geht es in meinem Fall um den letzten Punkt).
(2) Nutzerkreis ausschließlich: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.